Tage
Stunden
Minuten

Teilnahmebedingungen Traumnacht Quiz

Teilnahmebedingungen

Im Rahmen der „12. Überwälder Traumnacht“ führen wir, die Zukunftsoffensive Überwald GmbH (im nachfolgenden als „ZKÜ“ bezeichnet) zusammen mit dem Überwälder Museums- und Kulturverein am 13. Juli 2019 (Aktionszeitraum) ein Gewinnspiel mit Sachpreisen und Wertgutscheinen durch. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.

1. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die einen zur Teilnahme berechtigenden Quizfragebogen zum Preis von 3,00 € erworben haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der ZKÜ sowie alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind. Wir behalten uns das Recht vor, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das System und/oder die Verlosung manipulieren bzw. dieses versuchen  und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden und ein Ersatzgewinner ausgelost werden 

2. Teilnahme

Die Lose in Form eines Quizfragebogens erhalten die Teilnehmer bei den an der Überwälder Traumnacht 2019 teilnehmenden Einrichtungen am 13.07.2019. Der Teilnehmer beantwortet die gestellten Fragen, füllt die entsprechend vorgesehenen Adressfelder aus und wirft den Fragebogen in den vom Veranstaltungsort bereit gestellten Sammelbehälter ein. Unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Fragebogen, mit denen der Gewinner nicht ermittelt werden kann, sind ungültig und nehmen an der Ziehung nicht teil. Die Öffentlichkeit ist von der Teilnahme an der Ziehung ausgeschlossen. Das Gewinnspiel findet am Abend der Traumnacht, dem 13. Juli 2019 in der Zeit von 18.00 bis 24.00 Uhr statt. Die Ziehung der Gewinner der Preise in der Folgewoche, spätestens bis zum 30. Juli 2019 durch die ZKÜ und den Museums- und Kulturverein statt. Es nehmen die Lose an der Ziehung teil, die bis um 24.00 Uhr am 13.07.2019 in die dafür gekennzeichneten Losbehälter der teilnehmenden Veranstaltungsorte eingeworfen wurden. Der Gewinner wird spätestens ab dem übernächsten Werktag nach der Ziehung auf der Facebook Seite der „Zukunftsoffensive Überwald“, auf der Internetseite ueberwald.eu und überwäldertraumnacht.de und über Presseberichte bekanntgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die ZKÜ beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden von den Veranstaltern nur für Zwecke dieses Gewinnspieles erhoben und verarbeitet. Der Gewinner/die Gewinnerin erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass sein/ihr Name in der Berichterstattung über das Gewinnspiel im sowie im Rahmen der üblichen Medien (z. B. Website und Facebook-Seite der ZKÜ, Presse) kostenlos genannt werden dürfen. Es steht jedem Teilnehmer frei, der Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Soweit der Widerspruch nur die Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken betrifft, berührt dies die Teilnahme am Gewinnspiel nicht. Der Widerspruch ist zu richten an info@ueberwald.eu

3 Gewinnbenachrichtigung; Annahmeerklärung

Nach der Auslosung benachrichtigen wir den Gewinner innerhalb von zwei Werktagen telefonisch, persönlich oder per E-Mail und informieren ihn über die Abwicklung der Auslieferung des Gewinns. Der Gewinner/die Gewinnerin muss sich spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gewinns unter Vorlage seines/ihres Personalausweises bei der Zukunftsoffensive Überwald GmbH melden, um den Gewinn abzuholen. Andernfalls verfällt der Gewinn. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung der Sachpreise und Wertgutscheine ist nicht möglich. Der Gewinner hat den Gewinn innerhalb einer Monatsfrist, beginnend ab dem Tage der Benachrichtigung abzuholen, ansonsten verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ausgelost.

4 Haftung

Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für etwaige Schäden die bei der  Inanspruchnahme / Einlösung des Gewinns entstehen, übernehmen der Überwälder Museums- und Kulturverein sowie die ZKÜ keine Haftung.

5 Vorzeitige Beendigung

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise abzubrechen oder vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf zu verändern, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulationen von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen uns zu.

6 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Wir behalten uns vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.